EU AI Act: Was gekennzeichnet werden muss

Ab dem 2. August 2026 greift Artikel 50 des EU AI Act. Für viele Unternehmen bedeutet das neue Transparenzpflichten bei der Nutzung von KI-Inhalten. In der Praxis führt das oft zu Unsicherheit, weil die Regelungen nicht pauschal für alle Inhalte gelten. Es kommt auf den Inhaltstyp und den Verwendungszweck an.

Wir haben die Anforderungen für unsere Prozesse geprüft. Dabei zeigt sich, dass sich der Aufwand in Grenzen hält, wenn man die Unterscheidung zwischen Text und Bild kennt. Viele befürchten, dass jeder KI-Text einen Hinweis braucht. Das ist nicht der Fall. Bei Bildern ist die Regelung strenger.

Hier sind die Punkte, die sofort relevant sind:

Startdatum: Die Pflicht gilt ab 2. August 2026.

Texte: Meist keine Kennzeichnung nötig, wenn redaktionell geprüft.

Bilder: Fotorealistische KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden.

Chatbots: Nutzer müssen vor der Interaktion informiert werden.

Betroffene: Agenturen, KMU, Shop-Betreiber, Marketing-Abteilungen.

Der Unterschied zwischen Text und Bild

Die wichtigste Entscheidung im Workflow ist die Trennung nach Medienart. Die Anforderungen sind hier unterschiedlich streng.

Bei Texten greift die Kennzeichnungspflicht nur unter engen Voraussetzungen. Relevant wird es, wenn Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden und keine echte redaktionelle Prüfung stattfindet. Ein Blogartikel über Webdesign, der mit KI geschrieben wurde, aber von einem Menschen fachlich geprüft und freigegeben wird, muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Produktbeschreibungen oder SEO-Texte.

Bei Bildern ist die Lage anders. Fotorealistische KI-Bilder müssen grundsätzlich gekennzeichnet werden. Hier hilft eine redaktionelle Prüfung nicht, um die Pflicht aufzuheben. Wenn ein Bild aussieht wie ein echtes Foto, aber von einer KI generiert wurde, gehört ein Hinweis dazu. Das betrifft auch KI-generierte Models oder Büroaufnahmen.

Eine Faustregel für die Praxis: Wirkt es wie ein echtes Foto, muss es gekennzeichnet werden. Bei Illustrationen oder Comics ist das meist nicht notwendig.

Wer ist betroffen

Die Pflicht richtet sich nicht nur an große Technologiekonzerne. Betreiber von KI-Systemen sind ebenso betroffen. Das umfasst in der täglichen Arbeit folgende Gruppen:

  • Marketingagenturen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Online-Shop-Betreiber
  • Webseitenbetreiber
  • Social Media Manager
  • Betreiber von Chatbots

Es geht dabei um die berufliche Nutzung. Private Anwendungen sind ausgenommen. Sobald Inhalte jedoch öffentlich zugänglich gemacht werden, etwa auf einer Unternehmenswebsite oder in sozialen Netzwerken, muss die Einhaltung geprüft werden.

Details zu Artikel 50

Der EU AI Act regelt zusätzliche Transparenzpflichten. Er ersetzt keine bestehenden Gesetze wie die DSGVO oder das Urheberrecht. Artikel 50 definiert vier Fälle, in denen Transparenz hergestellt werden muss. Für die meisten Unternehmen sind zwei davon relevant: die Interaktion mit KI-Systemen und die Kennzeichnung von synthetischen Inhalten.

Man muss unterscheiden zwischen Anbieter und Betreiber. Anbieter sind die Entwickler der KI-Systeme. Betreiber sind diejenigen, die die Systeme nutzen. Als Agentur oder Unternehmen treten wir meist als Betreiber auf. Die Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung liegt dann bei uns.

Die Kennzeichnung muss für den Menschen erkennbar sein. Ein versteckter Hinweis im Impressum reicht nicht. Bei Bildern bietet sich eine Bildunterschrift oder ein Overlay an. Besser ist es, den Hinweis direkt mit in das Bild einzubauen. Bei Texten ein Hinweis am Anfang oder Ende des Beitrags. Zusätzlich gibt es Anforderungen an maschinenlesbare Kennzeichnungen, die technisch im Hintergrund erfolgen müssen. Hier sind oft die Tool-Anbieter in der Pflicht, aber wir müssen prüfen, ob die ausgegebenen Dateien die Metadaten enthalten.

Praxisbeispiele

Um die Regelung einzuordnen, helfen konkrete Szenarien aus dem Arbeitsalltag.

Texte

Nach einer echten redaktionellen Prüfung, bei der Inhalte faktisch geprüft und verantwortlich freigegeben werden, entfällt die Kennzeichnungspflicht für Texte meist.

  • ChatGPT schreibt eine Produktbeschreibung → Keine Kennzeichnung.
  • ChatGPT schreibt einen SEO-Artikel → Keine Kennzeichnung.
  • ChatGPT schreibt ein WordPress-Tutorial → Keine Kennzeichnung.
  • ChatGPT schreibt einen Blogartikel über Webdesign → Keine Kennzeichnung.

Begründung: Diese Inhalte dienen primär kommerziellen Zwecken, dem Marketing oder der technischen Anleitung. Sie betreffen im Sinne des Gesetzes keine Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (wie es etwa politische Berichte oder Nachrichten tun). Es greift daher von vornherein keine Pflicht.

  • ChatGPT schreibt einen Artikel über den AI Act → Der AI Act und die EU-Gesetzgebung sind Themen von öffentlichem Interesse. Wenn ein solcher Text vollkommen ungeprüft direkt aus der KI ins Netz gestellt wird, greift die Kennzeichnungspflicht.

Wichtig für die Praxis: Ein reines Prüfen auf Rechtschreibung oder Grammatik reicht den Leitlinien der EU-Kommission zufolge nicht aus. Es muss eine inhaltliche, faktische Prüfung sein.

Bilder

  • Fotorealistisches KI-Foto → Kennzeichnen.
  • KI-generiertes Model → Kennzeichnen.
  • KI-generiertes Büro → Kennzeichnen.
  • Comic → Meist keine Kennzeichnung.
  • Illustration → Meist keine Kennzeichnung.

Chatbots

Wenn ein Kunde mit einem KI-Assistenten schreibt, muss das zu Beginn klar sein. Ein Satz wie „Sie schreiben mit einem KI-Assistenten“ reicht. Dieser Hinweis muss bei der ersten Interaktion erscheinen, nicht erst im Impressum.

Typische Irrtümer

Im Austausch mit anderen Entwicklern und Kunden tauchen immer wieder gleiche Annahmen auf, die nicht stimmen.

Mythos: „Alle KI-Texte müssen gekennzeichnet werden.“

Falsch. Nur bestimmte Texte über Themen von öffentlichem Interesse können betroffen sein. Nach echter redaktioneller Prüfung entfällt die Kennzeichnungspflicht meist.

Mythos: „Wenn ich ChatGPT nutze, muss ich alles kennzeichnen.“

Falsch. Die meisten Marketing- und SEO-Texte sind davon gar nicht betroffen, solange sie nicht als neutrale Information zu öffentlichen Angelegenheiten getarnt sind.

Mythos: „Einmal kurz drüberlesen reicht.“

Falsch. Die Prüfung muss tatsächlich inhaltlich erfolgen. Es braucht eine dokumentierbare redaktionelle Verantwortung.

Mythos: „Die Plattform kennzeichnet das automatisch.“

Falsch. Plattformen wie Instagram oder LinkedIn haben eigene Regeln, aber die gesetzliche Pflicht bleibt trotzdem beim Betreiber des Inhalts. Man kann sich nicht allein auf die Technik verlassen.

Social Media und Plattformregeln

Soziale Netzwerke haben eigene Richtlinien zur KI-Kennzeichnung. Meta, LinkedIn und andere führen eigene Label ein. Diese Plattformregeln gelten zusätzlich zum Gesetz. Es kann sein, dass eine Plattform eine Kennzeichnung verlangt, auch wenn das Gesetz im Einzelfall keine vorsieht. Umgekehrt hebt die Plattform-Kennzeichnung die gesetzliche Pflicht nicht auf, wenn sie nicht den Anforderungen des AI Act entspricht.

Wir prüfen im Social Media Workflow immer beides: Die gesetzliche Lage und die aktuellen Richtlinien der Plattform. Oft bieten die Upload-Dialoge bereits Optionen an, um KI-Inhalte zu markieren. Diese sollten genutzt werden, decken aber nicht alle rechtlichen Anforderungen ab. Ein Textzusatz in der Caption ist oft sicherer.

Checkliste für Unternehmen

Um die Anforderungen operativ umzusetzen, hilft eine feste Struktur. Wir arbeiten folgende Punkte ab, um die Anforderungen zu prüfen:

  • Chatbot-Interaktionen prüfen und Hinweis im Frontend einfügen.
  • KI-Bilder kennzeichnen.
  • Interne Richtlinie für KI-Nutzung erstellen.
  • Redaktionellen Workflow definieren (Wer prüft KI-Texte?).
  • Verantwortliche Person benennen.
  • Mitarbeitende für die Unterschiede sensibilisieren.
  • Tool-Anbieter dokumentieren (Welche KI wird genutzt?).
  • Neue KI-Tools regelmäßig auf Compliance prüfen.

Eigene Arbeitsweise

Bei Goldfadendesign nutzen wir KI unterstützend im Design- und Textprozess. Transparenz ist dabei Teil der Qualitätskontrolle. KI-Entwürfe werden nicht automatisch veröffentlicht, sondern werden von uns geprüft. Bei Texten übernehmen wir die redaktionelle Verantwortung. Das bedeutet, wir prüfen Fakten, Tonalität und Plausibilität, bevor etwas online geht.

Bei Bildern, die fotorealistisch wirken und von einer KI stammen, fügen wir einen sichtbaren Hinweis direkt im Bild hinzu. Wir dokumentieren intern, welche Tools verwendet wurden. Das hilft bei der Nachvollziehbarkeit, falls Rückfragen entstehen.

 

Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Einführung in das Thema AI Act. Wir können und dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten. Die Regelungen des EU AI Act sind komplex und können sich im Detail ändern. Bei konkreten Einzelfällen sollte juristischer Rat eingeholt werden.

FAQ

Muss ich Blogartikel kennzeichnen?

Nur wenn sie Themen von öffentlichem Interesse behandeln und keine redaktionelle Prüfung stattfindet. Bei fachgeprüften Agentur-Blogartikeln meist nein.

Muss ich SEO-Texte kennzeichnen?

In der Regel nein. Produktbeschreibungen und reine Marketing-Texte fallen meist nicht unter die Pflicht.

Was ist mit ChatGPT?

Die Nutzung von ChatGPT ist nicht verboten. Es kommt auf das Ergebnis und die Veröffentlichung an.

Was ist mit Midjourney?

Bilder aus Midjourney, die fotorealistisch wirken, müssen gekennzeichnet werden.

Was gilt bei Social Media?

Plattformregeln beachten und zusätzlich die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.

Wann gilt ein Bild als Deepfake?

Wenn es realistisch wirkt und Inhalte zeigt, die so nicht stattgefunden haben. Auch fiktive Personen in realistischen Szenarien können betroffen sein.

Wer haftet?

Der Betreiber, der den Inhalt veröffentlicht. Bei Agenturen oft gemeinsam mit dem Kunden, vertraglich zu regeln.