Haftungsvereinbarung zu Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten

Stand: 13.01.2024

Einleitung

Wenn Sie eine Website betreiben, als Webdesigner arbeiten oder eine Agentur haben, kommen Sie von Beginn an jeden Tag mit dem Urheberrecht in Berührung: zum Beispiel, wenn Sie Bilder, Texte oder Videos auf Webseiten, bei Social Media oder in Newslettern verwenden.

In diesem Vertrag werden sowohl für den Auftraggeber (Kunde) als auch für den Auftragnehmer (Goldfadendesign) Befugnisse und Weisungen geregelt sowie Rechte und Pflichten beider Parteien festgeschrieben, die im Zusammenhang mit vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten stehen.

Bitte füllen Sie diese Vereinbarung aus und senden sie unterschrieben an info@goldfadendesign.de.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Haftungsvereinbarung zu Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten

Zwischen

 

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Unternehmensbezeichnung, Firma

 

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Straße, Hausnummer

 

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PLZ, Stadt

nachfolgend „Auftraggeber“ und

Goldfadendesign Monika Braam & André Heuer
Am hohen Ufer 43
52459 Inden

nachfolgend „Auftragnehmer“

(nachfolgend beide Parteien auch bezeichnet als „Partei“ oder „Parteien“)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Parteien haben einen Vertrag über folgende Leistungen geschlossen (zutreffendes bitte ankreuzen):

( ) Erstellen von Werbemitteln (Print)

( ) Erstellen von Werbemitteln (digital)

( ) Erstellen/ Pflege von Webseiten

( ) Erstellen/ Pflege eines Online Shops

( ) Erstellen eines Social Media Profils

( ) Sonstiges:

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In diesem Zusammenhang kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer geschützte Inhalte zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellen.

(2) Als Ergänzung zu diesem Hauptvertrag und den zugrunde gelegten AGB des Auftragnehmers wird die nachfolgende Vereinbarung zur Frage der Haftung für die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) geschlossen.

(3) Diese Haftungsvereinbarung wird mit Unterzeichnung Bestandteil des Hauptvertrages.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Ausdrücklich gestattet ist die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Werke für Projekte und Webseiten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellt.

(2) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an den zu Zwecken der Gestaltung und Bearbeitung übermittelten Inhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) das Recht, diese Inhalte für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Dem Auftragnehmer wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte eingeräumt.

§ 3 Haftungsfreistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder

a) selbst erstellt hat oder

b) die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.

(2) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

(3) Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die dem Auftragnehmer durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

 

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Ort, Datum

 

 

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Unterschrift Auftraggeber